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   LAG München, 20.06.2007 - 10 Sa 902/06   

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https://dejure.org/2007,14095
LAG München, 20.06.2007 - 10 Sa 902/06 (https://dejure.org/2007,14095)
LAG München, Entscheidung vom 20.06.2007 - 10 Sa 902/06 (https://dejure.org/2007,14095)
LAG München, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 10 Sa 902/06 (https://dejure.org/2007,14095)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Erweiterung der Klage nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung; Frage des Bestehens eines Feststellungsinteresses für eine Klage auf Feststellung des Bestehens eines "sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses" bei gleichzeitiger Erhebung ...

  • Judicialis

    ZPO § 136 Abs. 4; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 2; ; ZPO § 261 Abs. 2; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 297; ; BGB §§ 145 ff.; ; BGB § 611 Abs. 1; ; SGB III § 48; ; SGB III § 49; ; SGB III § 50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unsubstantiierte Darlegungen zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses bei Teilnahme an Trainingsmaßnahmen - unzulässige Klageerweiterung nach Schluss der mündlichen Verhandlung - kein Feststellungsinteresse bei gleichzeitiger Erhebung einer Kündigungsschutzklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.05.1992 - XI ZR 251/91

    Keine Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 10 Sa 902/06
    Insbesondere Klageerweiterungen nach Schluss der mündlichen Verhandlung sind gemäß der §§ 256 Abs. 2, 261 Abs. 2, 297 ZPO unzulässig (vgl. BGH MDR 2000, 967; BGH AnwBl. 1993, 192) und sind im Urteil nicht zu berücksichtigen, wenn sie nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren (vgl. Musielak/Huber ZPO 5. Aufl. § 296a Rz. 5).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 334/97

    Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 10 Sa 902/06
    Insbesondere Klageerweiterungen nach Schluss der mündlichen Verhandlung sind gemäß der §§ 256 Abs. 2, 261 Abs. 2, 297 ZPO unzulässig (vgl. BGH MDR 2000, 967; BGH AnwBl. 1993, 192) und sind im Urteil nicht zu berücksichtigen, wenn sie nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren (vgl. Musielak/Huber ZPO 5. Aufl. § 296a Rz. 5).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 10 Sa 902/06
    Dies ist ohnehin kein Merkmal, aus dem der Abschluss eines Arbeitsvertrages zu folgern wäre (vgl. BAG vom 24.04.1997 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB "Ruhen des Arbeitsverhältnisses").
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

    Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 10 Sa 902/06
    Ein wechselnder und widersprüchlicher Sachvortrag kann als unbeachtlich behandelt werden (vgl. BAG vom 13.06.2002 - NZA 2003, 608; BAG vom 23.09.1992 - AP Nr. 1 zu § 612 BGB "Diskriminierung"; LAG Hamm AuR 2001, 283) und bei Würdigung aller Tatsachen sogar zulasten der Partei berücksichtigt werden (vgl. BGH NJW 2002, 1276; BAG vom 08.05.1996 - AP Nr. 23 zu § 618 BGB; LAG Bremen NZA 1998, 1248).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZB 75/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung einer Berufungsschrift

    Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 10 Sa 902/06
    Es genügt jedoch, wenn sich aus der Unterschrift ergibt, dass sie wie hier von einem postulationsfähigen Aussteller stammt (vgl. BGH VersR 2006, 387).
  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 141/00

    Durchstanzanker; Erheblichkeit neuen Vorbringens im Laufe des Rechtsstreits

    Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 10 Sa 902/06
    Ein wechselnder und widersprüchlicher Sachvortrag kann als unbeachtlich behandelt werden (vgl. BAG vom 13.06.2002 - NZA 2003, 608; BAG vom 23.09.1992 - AP Nr. 1 zu § 612 BGB "Diskriminierung"; LAG Hamm AuR 2001, 283) und bei Würdigung aller Tatsachen sogar zulasten der Partei berücksichtigt werden (vgl. BGH NJW 2002, 1276; BAG vom 08.05.1996 - AP Nr. 23 zu § 618 BGB; LAG Bremen NZA 1998, 1248).
  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54

    Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 10 Sa 902/06
    Ein Arbeitsvertrag wird dadurch aber nicht begründet, da die Maßnahme erst nach Beendigung zu einem Arbeitsverhältnis führen kann (vgl. BAG vom 17.05.2001 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969; Natzel NZA 1997, 806).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.10.2003 - 2 Sa 324/03

    Insolvenzgeldbescheinigung, Feststellung, Statusklage, Vergangenheit,

    Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 10 Sa 902/06
    Dabei übersieht der Kläger aber, dass über Angelegenheiten der Sozialversicherung die Arbeitsgerichte ohnehin nicht mit Bindung für die Sozialversicherungsträger entscheiden können (vgl. BAG vom 15.12.1993 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO; LAG Schleswig-Holstein NZA-RR 2004, 375; LAG Düsseldorf NZA 1989, 322).
  • LAG Köln, 25.03.1998 - 7 Sa 1661/97

    Voraussetzung für die Zulässigkeit des Erhebens von Klage auf Feststellung des

    Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 10 Sa 902/06
    Geht es daher einem Kläger mit einem auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses gerichteten Antrag um die Frage der Sozialversicherungspflichtigkeit, fehlt es auch für einen derartigen Antrag schon an einem Feststellungsinteresse (vgl. BAG vom 21.06.2000 - AP Nr. 60 zu § 256 ZPO 1977; LAG Köln NZA-RR 1999, 327).
  • LAG Bremen, 24.10.1997 - 4 Sa 71/97

    Kündigungsschutzverfahren; Widersprüchlicher Sachvortrag;

    Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 10 Sa 902/06
    Ein wechselnder und widersprüchlicher Sachvortrag kann als unbeachtlich behandelt werden (vgl. BAG vom 13.06.2002 - NZA 2003, 608; BAG vom 23.09.1992 - AP Nr. 1 zu § 612 BGB "Diskriminierung"; LAG Hamm AuR 2001, 283) und bei Würdigung aller Tatsachen sogar zulasten der Partei berücksichtigt werden (vgl. BGH NJW 2002, 1276; BAG vom 08.05.1996 - AP Nr. 23 zu § 618 BGB; LAG Bremen NZA 1998, 1248).
  • LAG Düsseldorf, 29.02.1988 - 17 Sa 1762/87

    Feststellungsklage; Abführung von Rentenversicherungsbeiträgen ; Unzulässigekeit

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